Designindex-rlp.de ist eine Plattform für die erfolgreiche Suche nach innovativen Dienstleistungen und Produkten aus der Kreativ- und Designbranche in Rheinland-Pfalz.
Ganz gleich ob Leistungen aus den Bereichen des Grafik-, Produkt- und Webdesigns gesucht oder auch Fotografie- und Redaktionsarbeiten nachgefragt werden – diese Website bietet einen umfassenden Überblick sowie einen schnellen Zugang zu zahlreichen Angeboten der regionalen Kreativwirtschaft. Die Plattform vereinfacht die Suche nach passenden Dienstleistungen, erleichtert die direkte Kontaktaufnahme und fördert dabei die Vernetzung untereinander. Zusätzlich gibt es Hilfreiche Tipps zur optimalen Zusammenarbeit. Designindex-rlp.de ist eine Initiative des Designforums Rheinland-Pfalz.
Dienstleistungen aus dem Bereichen Film und Medien sowie Locations sind im Medienguide RLP zu finden.
Das Designforum Rheinland-Pfalz engagiert sich als Schnittstelle für Designschaffende, Unternehmen und Politik seit über 20 Jahren für die Kreativbranche in Rheinland-Pfalz.
Ziel ist es, Design als Wirtschafts- und Innovationsfaktor sichtbar zu machen und in der Wirtschaft des Landes zu positionieren. Mit verschiedenen Aktivitäten und Formaten präsentiert das Designforum Rheinland-Pfalz die vielfältigen Kompetenzen und Leistungen der Kreativwirtschaft, fördert die Vernetzung sowie die Zusammenarbeit mit Unternehmen anderer Branchen – und stärkt damit nachhaltig das regionale Wirtschaftsgeschehen. Das Designforum ist ein vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz gefördertes Projekt.
Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des „Beratungsprogramm für den Mittelstand“ eine Förderung für Designberatung an.
Durch dieses Angebot der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erhalten Unternehmen eine Beratung unter anderem zu den Themen Designmanagement, Identität und Marke und neue Medien. Das Designforum Rheinland-Pfalz akkreditiert die Designberaterinnen und -berater und gibt als zentrale Stelle Auskunft über den Beratungsprozess.
Hilfreiche Tipps
-
Auf welchen Projektverlauf muss ich mich einstellen, wenn ich mit Kreativschaffenden erfolgreich zusammenarbeite?
Es gibt mehrere, ähnlich verlaufende Phasen, die den Prozess eines Kreativauftrags beschreiben. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es hilfreich, diese Phasen zu kennen. Sie können sich in Umfang und Intensität unterscheiden – je nachdem wie komplex der Auftrag ist:
1. Anfrage, Briefing & Angebotserstellung:
Der erste Schritt der Zusammenarbeit ist die Anfrage von potenziellen Dienstleistenden. Bei der Kontaktaufnahme kann eine Beschreibung der Erstidee den Angefragten bei der Entscheidung unterstützen, ob er ein entsprechendes Angebot erstellen kann. Sobald die Rückmeldung positiv ist, lohnt es sich, die gewünschte Auftragsleistung detailliert anhand eines Briefings zu beschreiben. Auf Basis dessen kalkuliert der Kreativschaffende ein umfassendes Angebot. Intensive Gespräche und Briefingrunden zahlen sich aus: Sie fördern gegenseitiges Vertrauen und sorgen letztlich für eine klare Auftragslage.
2. Angebotsauswahl & Beauftragung:
Als nächsten Schritt gilt es, das verbindliche Angebot auf alle wichtigen Punkte zu prüfen, wie zum Beispiel Arbeitspakete, Abgabe- oder Freigabetermine und Vergütung. Lizenzvereinbarungen und Nutzungsrechte sollten ebenso Bestandteil des Vertrags sein, da sie im Vorhinein die rechtlichen Aspekte klären. Die offizielle Beauftragung sollte zeitnah und schriftlich je nach Umfang der Leistung entweder als Vertrag oder Auftragsbestätigung erfolgen.
3. Auftragsumsetzung & Korrekturschleifen:
Die Realisierung von Aufträgen hat seitens der Kreativen meist eine ähnliche Grundstruktur: die Analyse, das Konzept, der Entwurf und die Umsetzung. Jeder Übergang in die nächste Phase sollte bestenfalls mit der Freigabe des Auftraggebenden erfolgen, damit der gesamte Entstehungsprozess zielgerichtet und in Abstimmung verläuft. Hierzu sind meist mehrere Korrekturschleifen nötig, deren Ergebnisse durch schriftliche Protokolle festgehalten werden können. Die Abstimmungsrunden sollten allerdings immer limitiert sein, damit ein effizientes Arbeiten gewährleistet ist.
4. Freigabe & Abnahme:
Der Auftrag endet mit der Durchführung der vereinbarten Leistung oder der finalen Freigabe der Auftraggebenden, also mit der rechtsverbindlichen Abnahme des Arbeitsergebnisses. Die Freigabe sollte für eine bessere Nachvollziehbarkeit schriftlich erfolgen. Der Kreativschaffende stellt je nach Vertragsinhalt das Arbeitsergebnis dem Auftraggebenden zur Verfügung oder übergibt sie der Produktion. Nachträgliche Änderungen sind für Auftraggebende in der Regel kostenpflichtig.
5. Rechnungsstellung:
Wenn der Auftrag erfüllt ist, kann die Rechnung wie vereinbart gestellt werden. Die Zahlungsmodalitäten sollten bereits im Vertrag festgehalten werden. Der Rechnungsbetrag kann je nach Dienstleistenden einen unterschiedlichen Steuersatz aufweisen oder gar nach Kleinunternehmerregelung gemäß 19 Abs. 1 UstG steuerfrei sein. In einigen Fällen kann für den Auftraggebenden ebenso eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) fällig werden.
- Was umfasst ein Briefing?
Ein Briefing stellt alle relevanten Informationen zum Auftrag zur Verfügung und dient ebenso als Vorlage zur Angebotserstellung. Briefings werden meist auf Basis der ersten Idee erstellt und schrittweise – auch gemeinsam mit den Kreativschaffenden – schriftlich konkretisiert. Sie dienen der Transparenz und Klarheit über den Auftragsgegenstand und gelten darüber hinaus als ein „Kennenlernen“ beider Parteien. Durch den intensiven Austausch lernen sie, ein Gespür für den Umgang miteinander zu entwickeln und Raum für Vertrauen und Verständnis zu schaffen. Je detaillierter das Briefing desto weniger Missverständnisse treten während der Zusammenarbeit auf.
Folgende Schwerpunkte sollte ein Briefing umfassen:
-Inhalt: Was ist der eigentliche Auftragsgegenstand?
-Ziele und Zielgruppen: Welche Personen sollen mit welcher Leistung angesprochen werden?
-Rahmenbedingungen: Welcher zeitliche Rahmen und welche technischen Möglichkeiten stehen zur Verfügung?
-Unternehmensangaben: Gibt es relevante Informationen über das Unternehmen, dass der Kreativschaffende in der Konzeption miteinbeziehen soll? Gibt es bereits eine Kommunikations- oder Markenstrategie, in das die Leistung sich einfügen soll?
- Wie setzt sich ein Angebot zusammen?
Das auf Basis des Briefings erstellte Angebot ist eine verbindliche Vertragsgrundlage für die geplante Zusammenarbeit. Auch hier gilt: Je detaillierter und übersichtlicher das Angebot desto eher kann der Auftraggebende es nachvollziehen - und sich leichter dafür entscheiden, es anzunehmen. Das Angebot kann je nach Komplexität des Auftrags in einzelne Arbeitspakete oder Phasen gegliedert sein, die nach der Bearbeitung in Form von Abschlagsrechnungen abgerechnet werden können.
Ein Angebot sollte sich folgend zusammensetzen:-Inhalt: Was ist der eigentliche Auftragsgegenstand und mit welchem Ziel?
-Detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Arbeitsphasen mit Tätigkeiten, Vergütung und Zeitplan: Was wird wann wie gemacht?
-Zeitplan mit Abstimmungs- und Abgabeterminen
-Leistungen des Auftraggebenden (Lieferung von Texten oder Bildern usw.)
-Angaben zu Nutzungsrechten und Lizenzen
-Angaben zur Abrechnung: Materialkosten, Stundensatz, Vorgehen bei zusätzlichen Arbeiten oder Korrekturschleifen
-Allgemeine Zahlungsmodalitäten (Zahlungszeitraum, Abschlagszahlungen, Kontonummer)
-Übergabe des Auftragsgegenstandes: In welchem Format wird das Arbeitsergebnis übergeben?
-
Welche Vergtüngsarten sind üblich?
Die Vergütungsart wird im Vertrag geregelt. Je nach Branche sind verschiedene Vergütungsarten für Leistungen im Kreativbereich üblich:
-Pauschal- oder Festpreisvergütung
-zeitliche Vergütung nach festgelegtem Stundensatz
-mengenabhängige Vergütung
-nutzungsbezogene Vergütung
-erfolgsabhängige Vergütung
-Vergütung nach festen Preislisten oder Empfehlungen von Berufsverbänden
-
Was muss bei Verträgen beachtet werden?
Es ist immer sinnvoll, Vertragsangelegenheiten schriftlich aufzusetzen oder zu bestätigen. In der Regel basieren alle Geschäftsbeziehungen auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in dem auch alles Allgemeine zu Verträgen beschrieben ist. Die üblichen Vertragsarten im Kreativbereich sind:
-Werkvertrag: Hier geht es um die Schaffung eines konkreten Werkes, z. B. Erstellung eines Logos, Entwicklung einer App. Die Verantwortung liegt bei den Kreativschaffenden, die das Produkt in einem bestimmten Zeitraum schaffen müssen. Die Abnahme des Werkes erfolgt durch die Auftraggebenden.
-Dienstvertrag: Dieser Vertrag ist an eine Arbeitsleistung geknüpft und nicht an einen Erfolg, z. B. Designberatung. Die Verantwortung liegt beim Auftraggebenden, der die Leistung bezahlen muss, sobald diese erfolgt ist.
-Designvertrag: Hier sind Werkvertag und Urheberrechtsvertrag miteinander verknüpft. Das heißt, es wird geregelt, welches Produkt entsteht und wie der Auftraggebende es nutzen darf. Vorlagen für diese Vertragsart gibt es bei den Berufsverbänden der einzelnen Sparten der Kreativbranche.
-Lizenzvertrag: Bei dieser Vertragsart, die oft mit dem Designvertrag kombiniert wird, wird festgelegt, welche Lizenzen der Kreative für den Verkauf der von ihm entworfenen Produkte erhält. Der Designer ist dabei direkt am Erfolg beteiligt.